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LG Dortmund, 07.10.2004 - 20 O 4/04 AktE |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SpruchG § 3 S. 3 § 4 Abs. 2 Nr. 4 § 7 Abs. 2, 3
Nachweis der Aktionärseigenschaft im aktienrechtlichen Spruchverfahren; Anforderungen an die Darlegung des Unternehmenswerts
Wird zitiert von ... (4)
- LG Stuttgart, 03.04.2018 - 31 O 138/15
Kässbohrer: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der Abfindung …
Gerichte haben in der Vergangenheit neben der (in "Squeeze Out"-Fällen kaum möglichen) Vorlage der Aktienurkunden mitunter auch Depotauszüge bzw. Depotübersichten ausreichen lassen (vgl. LG Dortmund, Beschluss vom 07. Oktober 2004 - 20 O 4/04 AktE -, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 13. September 2004 - 20 W 13/04 -, Rn. 17, juris), die erfahrungsgemäß in der Regel nicht unterzeichnet sind. - OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 119/05
Spruchverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Verfahrenseinleitung; Nachweis …
Ebenso wie die Vorinstanz vermag der Senat sich nicht der teilweise noch vertretenen Gegenauffassung anzuschließen, wonach auch der Einzelrechtsnachfolger des bereits ausgeschiedenen Aktionärs im Spruchverfahren antragsberechtigt sein soll, da sich aus § 327 e Abs. 3 Satz 2 AktG ausdrücklich ergibt, dass nach diesem Zeitpunkt die Aktienurkunden nur noch den Anspruch auf Barabfindung verbriefen, so dass deren Übertragung nach Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses nur noch diesen Abfindungsanspruch, nicht jedoch die für die Antragsberechtigung nach dem Gesetzeswortlaut erforderliche Aktionärsstellung vermitteln kann (…vgl. Fritzsche/Dreier/ Verfürth, a.a.O., § 3 Rn. 23;… MünchKomm./Volhard, AktG, 2. Aufl., § 3 SpruchG Rn. 9; LG Dortmund AG 2005, 310). - OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 226/05
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Zeitpunkt für den Nachweis der …
Ebenso wie das Landgericht vermag der Senat sich nicht der teilweise noch vertretenen Gegenauffassung anzuschließen, wonach auch der Einzelrechtsnachfolger des bereits ausgeschiedenen Aktionärs im Spruchverfahren antragsberechtigt sein soll, da sich aus § 327 e Abs. 3 Satz 2 AktG ausdrücklich ergibt, dass nach diesem Zeitpunkt die Aktienurkunden nur noch den Anspruch auf Barabfindung verbriefen, so dass deren Übertragung nach Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses nur noch diesen Abfindungsanspruch, nicht jedoch die für die Antragsberechtigung nach dem Gesetzeswortlaut erforderliche Aktionärsstellung vermitteln kann (…vgl. Fritzsche/Dreier/ Verfürth, a.a.O., § 3 Rn. 23;… MünchKomm./Volhard, AktG, 2. Aufl., § 3 SpruchG Rn. 9; LG Dortmund AG 2005, 310). - OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 244/05
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Zeitpunkt des Nachweises der …
Ebenso wie die Vorinstanz vermag der Senat sich nicht der teilweise noch vertretenen Gegenauffassung anzuschließen, wonach auch der Einzelrechtsnachfolger des bereits ausgeschiedenen Aktionärs im Spruchverfahren antragsberechtigt sein soll, da sich aus § 327 e Abs. 3 Satz 2 AktG ausdrücklich ergibt, dass nach diesem Zeitpunkt die Aktienurkunden nur noch den Anspruch auf Barabfindung verbriefen, so dass deren Übertragung nach Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses nur noch diesen Abfindungsanspruch, nicht jedoch die für die Antragsberechtigung nach dem Gesetzeswortlaut erforderliche Aktionärsstellung vermitteln kann (…vgl. Fritzsche/Dreier/ Verfürth, a.a.O., § 3 Rn. 23;… MünchKomm./Volhard, AktG, 2. Aufl., § 3 SpruchG Rn. 9; LG Dortmund AG 2005, 310).